Produktplatzierung
Ins Bild setzen gegen Geld
Man spricht von Produktplatzierung (endlisch: product placement), wenn in Sendungen ausgewählte Waren, Dienstleistungen, Namen oder Marken gegen Bezahlung bewusst ins Bild gesetzt werden. Ziel von product placement ist es, das Image und den Verkauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zu fördern. Als öffentlich-rechtlicher Sender hat der KiKA Werbefreiheit fest im Senderkonzept verankert. Produktplatzierungen und kostenlose Produktionshilfen sind in den Sendungen des KiKA seit seiner Gründung unzulässig. Sollten Sendungen aus dem Ausland im Ausnahmefall Produktplatzierungen enthalten, werden diese gekennzeichnet.
Kennzeichnungspflicht
Der Kinderkanal von ARD und ZDF ist gesetzlich verpflichtet, Produktplatzierungen und kostenlose Produktionshilfen in den Sendungen, im KiKA-TEXT und im Internetangebot zu kennzeichnen. Der Zuschauer soll informiert werden, wenn bei der Produktion einer Sendung wirtschaftliche Interessen dazu geführt haben, ein bestimmtes Produkt zu zeigen.
Keine Produktplatzierung in Kindersendungen
Grundsätzlich sind in Kindersendungen, die in Deutschland hergestellt werden, Produktplatzierungen verboten. Auch kostenlose Produktionshilfen sind untersagt, wenn der Preis des gezeigten Produkts von bedeutendem Wert ist, also mehr als ein Prozent des Produktionsetats und zugleich mehr als 1.000 Euro beträgt.
Ausnahme: internationale Sendungen
Der KiKA sendet nicht nur deutsche, sondern auch internationale Serien und Filme. Sendungen aus dem Ausland können Produktplatzierungen enthalten, da diese bei der Herstellung nicht unter deutsches Recht fallen. Sobald solche Sendungen im KiKA ausgestrahlt werden, muss die Produktplatzierung entsprechend gekennzeichnet werden.
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